Gute Gründe für den Incoming-Komplettschutz für Gäste aus dem Ausland:
Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel inkl. Krankenrücktransport.
- Schutz bei Haftplichtrisiken für Personen- und Sachschäden.
- Versicherungsschutz bei Unfall, der zu Invalidität oder Tod führt.
- 24h Notrufzentrale mit internationalem Ärzteteam.
Als ausländischer Gast sind Sie mit dem Incoming-Komplettschutz für Ihre Reise nach Deutschland oder in ein anderes Gastland umfassend abgesichert.
Warum lohnt sich unsere Incoming-Versicherung für ausländische Gäste?
Ideal für Sie:
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland
Geografischer Geltungsbereich: Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer: 365 Tage
Versicherungssumme: Haftpflicht: 500.000 €. Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €
Selbstbeteiligung:
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.
Versicherungsschutz:
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.